Ein britischer Bäcker hat einem schwulen Paar die Hochzeitstorte verweigert. Das Oberste Gericht hat nun geurteilt und dem Bäcker Recht gegeben.

In den USA gab es schon ein höchstrichterliches Urteil zur Verweigerung einer Tortenbestellung durch einen Homosexuellen, jetzt auch noch bei Großbritanniens Oberster Gerichtshof, welcher in einem ähnlichen Fall gegen den homosexuellen Kunden entschieden hatte. Das nordirische Familienunternehmen Ashers Baking Company habe sich nicht der Diskriminierung schuldig gemacht, als es die Torten-Bestellung von Gareth Lee, einem Vorkämpfer für die Homo-Ehe, nicht annahm, so das Gericht in London.

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