Das 7. Verfassungsgericht von Lima hat der Klage von Oscar Ugarteche Galarza gegen das Nationale Einwohnermelde- und Standesamt von Peru stattgegeben. Der Kläger hatte die Anerkennung seiner im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe verlangt. „Der beklagten Behörde wird befohlen, die im Ausland geschlossenen Ehe des Klägers anzuerkennen und diese im entsprechenden Standesamtsregister einzutragen“, schreiben die Richter im Urteil.

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