Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland bereits mehrfach in den letzten Jahren wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention in LGBTIQ*-Fragen verurteilt. Der prominente Moskauer LGBTIQ*-Aktivist Nikolai Alekseyev sowie 50 weitere Kläger bezogen sich bei ihrer Klage auf verschiedene Fälle zwischen 2009 und 2014, dabei hatten die russischen Behörden CSDs und LGBTIQ*-Kundgebungen unter fadenscheinigen Gründen untersagt, beziehungsweise nicht genehmigt. Somit ging es auch um die Zeit vor der Verabschiedung des russischen Anti-Homo-Propaganda-Gesetzes, das am 30. Juni 2013 inkraft trat.

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