Der Ehrenamtliche hat über Jahre 150.000 Euro unterschlagen. Einzahlungen und Auszahlungen, Gewinne und Verluste – beruflich hat der Angeklagte keine Probleme gehabt, mit Geld umzugehen, privat allerdings umso mehr. Wegen Untreue in 178 noch nicht verjährten Fällen ist er nun verurteilt worden. Verstößt er gegen die erlassenen Auflagen, muss er zwei Jahre ins Gefängnis.

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